Modul 1
„Beratung und Information” ist eine Kernaufgabe und umfasst die Erarbeitung und Bereitstellung von Leitfäden zum datenschutzkonformen Austausch von Datensätzen für zu definierende Standardfälle, von fallspezifischer juristischer Beratung und fallspezifischer Beratung zu technischen Umsetzungsmöglichkeiten der datenschutzrechtlich erforderlichen Aufbereitung des Datensatzes.
Modul 2
„Datenaufbereitung und -transfer” ist ebenfalls Kernaufgabe, da es Funktionen zum Schutz der Rechte Dritter bereitstellt, die vor der Übernahme durch den Datennehmer anzuwenden sind. Dazu gehören eine Vorverarbeitung zur Eingangsprüfung, Formatierung, Benennung, Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten, etc., die kurzzeitige sichere Speicherung der Daten auf Hardware in Deutschland und die anschließende Bereitstellung der Daten für Datennehmer.
Modul 3
„Datenhaltung und Vermarktung“ adressiert den Aufbau eigener Datenbestände der TMD. Es stellt keine Kernaufgabe des TMD dar, wird aber in Hinblick auf Datensparsamkeit, Nutzungsanreiz und finanzielle Nachhaltigkeit als vorteilhaft angesehen. In der Konzeptionsphase des Projekts sollen die Funktionen und Strukturelemente der TMD ausgearbeitet werden.
Vernetzung
Weiterhin wird ein Netzwerk zu relevanten nationalen und internationalen Initiativen wie den Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur aufgebaut, sowie eine Interessensgruppe geschaffen werden, die aus den unterschiedlichsten Stakeholdern besteht. Diese Gruppe soll ihre Anforderungen an eine TMD einbringen und sich an der Erprobung der Funktionen beteiligen. Außerdem wird ein Geschäftsmodell erarbeitet, dass die Bedarfe der Stakeholder berücksichtigt und das sowohl eine nachhaltige Finanzierung als auch die Neutralität und Gemeinnützigkeit der TMD gewährleistet.